Wärmegutschein

Im Rahmen des Projektes besteht die Möglichkeit zur Förderung einer Machbarkeitsstudie, die Einblick in die Chancen und Möglichkeiten bietet, um ein profitables Wärmegeschäftsmodell in einem bestimmten Gebiet zu erstellen. Möchten Sie zu Ihrem Vorhaben im Bereich der Wärmeversorgung eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen? Dann können Sie bei WiEfm einen „Wärmegutschein“ für die Betreuung und Förderung ihres Projekts beantragen.

Laden Sie hier weitere Informationen sowie das Antragsformular herunter, über den folgenden Link kommen Sie zur Erklärung zu „De-minimis“-Beihilfen.

Wärmegutschein zur finanziellen Förderung einer Machbarkeitsstudie

Wofür kann ich einen Gutschein nutzen? Kann ich einen Gutschein anfragen?

Die Wärmegutscheine richten sich an Institutionen (öffentliche und private), die eine Machbarkeits­studie zur (Weiter-) Entwicklung von Wärmeinfrastruktur durchführen lassen möchten. Mit einem solchen Gutschein können bis zu 70 % der Kosten einer Machbarkeitsstudie gefördert werden. Dabei liegen die förderfähigen Kosten pro Studie bei maximal 25.000 €. Bei Bedarf erhalten Sie darüber hinaus beratende Unterstützung durch das WiEfm Projektteam.

Beispielrechnung:

Kosten Machbarkeitsstudie:                        15.000 €

Förderung Wärmegutschein 70 %:              10.500 €

Eigenanteil 30 %:                                           4.500 €

Ein Gutschein vergütet lediglich die Ausgaben einer Mach­bar­keits­studie, wenn diese durch eine dritte Partei durchgeführt wird. Die Gutscheine sind nicht zur Deckung interner Kosten bestimmt, welche bei der antragstellenden Institution anfallen (z.B. Personalkosten).

Förderbedingungen

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtung, Verbände/Vereinigungen.
  • Der Antragsteller hat seinen Sitz im Projektgebiet (Provinz Overijssel und Gelderland, Kreise Steinfurt, Borken, Coesfeld und Warendorf).
  • Ihr Eigenanteil an der Machbarkeitsstudie beträgt mindestens 30 % der Gesamtkosten.

Ein Wärmegutschein erstattet bis zu 70 % der Kosten einer Machbarkeitsstudie bis zu einem Höchstbetrag von 17.500 €.

  • Der Zuwendungsempfänger stimmt der Veröffentlichung der Projektergebnisse und der Projektdaten zu. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden im Anschluss mindestens auf wiefm.eu veröffentlicht.
  • Die Machbarkeitsstudien sind innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung zu realisieren und abzurechnen.
  • Bei der anschließenden Umsetzung Ihres Projektes ist sicherzustellen, dass Messtechnik zur Bewertung des Betriebs und der Effizienz zur Verfügung stehen. Den im Projekt WiEfm beteiligten Hochschulen wird gestattet, die Messwerte auszulesen, auszuwerten und zu Forschungszwecken zu nutzen.
  • Technische Lösungen für Einzelunternehmen, -institutionen oder -personen werden nicht gefördert.

Auswahlkriterien

Sie beschäftigen sich mit einem der folgenden Bereiche:

  1. optimale Nutzung der Restwärme zwischen Industrieunternehmen.
  2. Einrichtung von Wärmesystemen zwischen Landwirtschaft, Wohnungsbau und öffentlichen Einrichtungen.
  3. Modernisierung und Neubau von Wärmenetzen, wobei insbesondere der Einsatz und die Integration erneuerbarer Energien im Vordergrund stehen.
  4. Gemeinschaftliche Sanierungs- und Effizienzprojekte im Wärmebereich.

Bei der Auswahl der förderfähigen Machbarkeitsstudien werden die folgenden Aspekte vom Projektteam WiEfm berücksichtigt:

  • Das Potenzial Ihres Projektes für eine nachhaltige Wärmeversorgung in der Region.
  • Die zu erwartende (End- und Primär-) Energieeinsparung in MWh, die Bereitstellung nachhaltiger Wärme in MWh und die Höhe der CO2-Reduktion.
  • Der Innovationsgrad (technisch/betriebswirtschaftlich).
  • Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen auch grenzüberschreitend.
  • die Übertragbarkeit der zu erwartenden Erkenntnisse auf andere Wärmeprojekte in der EUREGIO.
  • Die Machbarkeitsstudie untersucht die Einsatzmöglichkeit mindestens einer der folgenden Technologien: Wärmespeicher, Power-to-Gas, Power-to-Heat, Bio-Organic-Rankine-Cycle (ORC), Biogasveredelung, Geothermie, mit erneuerbaren Energien betriebene Wärmepumpen, Solarthermie.

Bitte berücksichtigen Sie diese Punkte daher in ihrer Projektbeschreibung.

Die Gesamthöhe der Fördermittel ist begrenzt. Nach Ausschöpfung der Mittel können keine weiteren Projekte finanziell gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bisher geförderte Machbarkeitsstudien

Abgeschlossende Machbarkeitsstudien:

In Erarbeitung: